Bildung

Hier finden Sie eine Übersicht, über die Ausbildung auf Stufe der Sekundarstufe II und der Teritärstufe.

Sekundarstufe II: Berufliche Grundbildung

Lernorte

Die berufliche Grundbildung findet in 3 Lernorten statt. Diese sind die folgenden:

  • Lehrbetrieb, Basislehrjahres-Betrieb
  • Berufsfachschule wie BBZ Schaffhausen
  • Überbetriebliche Kurse (ÜK) wie Wibilea

Berufsfachschule

  • Der Lernende hat einen Vertrag mit dem Lehrbetrieb. Der Vertragspartner der Schule sind die Lehrbetriebe. Aus diesem Grund hat die Schule eine Auskunftspflicht bezüglich Leistungen und Betragen gegenüber den Betrieben.
  • Bei Volljährigkeit besteht ohne entsprechende Bewilligung keine entsprechende Auskunftspflicht den Erziehungsberechtigten gegenüber.
  • Der Unterricht ist bezahlte Arbeitszeit und aus diesem Grund gleich zu gewichten. Unterrichtsteilnahme ist Pflicht.
  • Jede Abwesenheit vom Unterricht muss vom Betrieb und vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Bei Abwesenheit >20% des Modules, muss das Modul wiederholt werden.
  • Die Schule bietet eine vertrauliche Beratung an: https://www.bbz-sh.ch/fileupload/Flyer_BBZ_Beartungsangebot.pdf

Qualifikationsverfahren (QV) des Betriebsinformatikers nach BiVo2014

Wiederholungen

Handlungskompetenz

Bildungssystem der Schweiz