Bildung
Hier finden Sie eine Übersicht, über die Ausbildung auf Stufe der Sekundarstufe II und der Teritärstufe.
Sekundarstufe II: Berufliche Grundbildung
Lernorte
Die berufliche Grundbildung findet in 3 Lernorten statt. Diese sind die folgenden:
- Lehrbetrieb, Basislehrjahres-Betrieb
- Berufsfachschule wie BBZ Schaffhausen
- Überbetriebliche Kurse (ÜK) wie Wibilea
Berufsfachschule
- Der Lernende hat einen Vertrag mit dem Lehrbetrieb. Der Vertragspartner der Schule sind die Lehrbetriebe. Aus diesem Grund hat die Schule eine Auskunftspflicht bezüglich Leistungen und Betragen gegenüber den Betrieben.
- Bei Volljährigkeit besteht ohne entsprechende Bewilligung keine entsprechende Auskunftspflicht den Erziehungsberechtigten gegenüber.
- Der Unterricht ist bezahlte Arbeitszeit und aus diesem Grund gleich zu gewichten. Unterrichtsteilnahme ist Pflicht.
- Jede Abwesenheit vom Unterricht muss vom Betrieb und vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
- Bei Abwesenheit >20% des Modules, muss das Modul wiederholt werden.
- Die Schule bietet eine vertrauliche Beratung an: https://www.bbz-sh.ch/fileupload/Flyer_BBZ_Beartungsangebot.pdf
Qualifikationsverfahren (QV) des Betriebsinformatikers nach BiVo2014
Wiederholungen
Handlungskompetenz
Bildungssystem der Schweiz
